Wie arbeiten Heilpraktiker?

Der Besuch bei Ihrer Heilpraktikerin oder bei Ihrem Heilpraktiker

Vielleicht geht es Ihnen wie vielen Millionen Patienten in Deutschland.
Sie haben ein Leiden, das mittlerweile chronisch geworden ist.
Sie haben alle Möglichkeiten der klinischen Medizin letztlich ausgeschöpft und suchen eine erfolgversprechende Alternative.
Heilpraktiker beherrschen medizinisches Wissen und binden die ganzheitliche Denkweise, die alle Aspekte eines Menschen multikausal
berücksichtigt, gemeinsam mit wichtigen neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Wohle ihrer Patienten bei der Behandlung
mit ein und beachten die dementsprechenden Gesetze und Verordnungen.

Die Patientenaufnahme

Zu Beginn der Konsultation bei Ihrer Heilpraktikerin oder ihrem Heilpraktiker   steht immer die sorgfältige Diagnose.
Die meisten Heilpraktiker bedienen sich hierbei der üblichen schulmedizinschen Verfahren: Inspektion – Anamnese – Palpation –
Perkussion – Auskultation – Funktionsprüfung – Funktionsdiagnostik – Blutdruckmessung – Laboruntersuchungen etc. und kombinieren
sie mit naturheilkundlichen, z.B. Augen- oder Reflexzonendiagnose u.a.
Die Verfahren basieren auf den Naturgesetzen der Erfahrungsheilkunde und alten Traditionen. Hierbei wird das neueste Wissen der
Naturheilkunde mit neuesten medizinischen Erkenntnissen verknüpft.

Für Heilpraktiker gelten die gleichen Pflichten zum Schutze des Patienten, wie z. B. die Aufklärungs- oder Sorgfaltspflicht wie für
schulmedizinische Therapeuten. Die besonderen Pflichten und Rechte sind gesetzlich geregelt.

Gesetze und Pflichten für Heilpraktiker
Berufsordnung für Heilpraktiker
Lexikon Naturheilkunde

Durchführung der Patientenaufnahme

  • INSPEKTION (Betrachtung der Patienten)

  • ANAMNESE (Befragung der Patienten)

  • KÖRPERLICHE UNTERSUCHUNG (mit Einverständniserklärung des Patienten und Beachtung aller Hygiene-Richtlinien)

  • PALPATION (betasten  der zu untersuchenden körperlichen Areale)

  • PERKUSSION (beklopfen möglicher zu untersuchender körperlicher Areale)

  • FUNKTIONSPRÜFUNG (bestimmter zu prüfender Areale)

  • FUNKTIONSDIAGNOSTIK (bei Verdacht Weiterleitung zur klinischen Diagnostik)

  • LABOR (je nach Befund Weiterleitung zur klinischen Diagnostik)

  • ANWENDUNG UND EINSATZ NATURHEILKUNDLICHER DIAGNOSEMETHODEN

  • ANWENDUNG UND EINSATZ NATURHEILKUNDLICHER THERAPIEMETHODEN (ständige Fachfortbildung und Qualifizierung erforderlich)