Heilpraktiker – ein freier Beruf
Der Beruf des Heilpraktikers gehört zu den „Freien Berufen“ und unterliegt damit auch besonderen Kriterien und Anforderungen.
Freiberufler erbringen basierend auf einer besonderen beruflichen Qualifikation ihre geistig-ideele Arbeit eigenverantwortlich,
persönlich und fachlich unabhängig. Die Ausübung des Berufs unterliegt spezifischen berufsrechtlichen Bedingungen und Regelungen
nach Maßgabe der spezifischen Berufsgruppe oder der geltenden staatlichen Gesetzgebung zur Durchführung einer professionellen
autonomen Berufsausübung.
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker genießen (gemäß §1 Abs. 2 S. 1 des Gesetzes über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger
Freier Berufe PartGG) eine Sonderstellung: „Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher
Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen
höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker haben einen hohen ethischen Anspruch und lassen sich in Ihrer Berufsausübung nicht in erster
Linie von Erwerbsaussichten leiten. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker fühlen sich einem starken ethischen Bewusstsein verpflichtet
und tragen deshalb in besonderer Weise zum Gemeinwohl bei.
Die Freien Berufe, und damit auch die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, sind geprägt durch Professionalität und bieten Hilfe und
Unterstützung in einer sich immer schneller ändernden Gesellschaft. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker leisten fachkompetente
Unterstützung, helfen und beraten fachlich, neutral, unabhängig und sachkompetent.
Freiberufler tragen eine besondere Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl. Vor allem in dem Bereich der Gesundheitsvorsorge ist
dies zum Wohle der Bevölkerung geboten. Die Sicherung der Gesundheitsvorsorge, der Rechtsordnung und der Kultur liegt im
Interesse aller Bürger. Im Rahmen der Behandlung vor allem chronischer Erkrankungen tragen die Heilprakterinnen und Heilpraktiker
maßgeblich zum Wohlergehen der Bevölkerung bei.
Berufsethik BDN
Eigenverantwortung und Selbstkontrolle zum Wohle der Bevölkerung –
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Deutschland übernehmen Verantwortung und besitzen eine gesetzlich verankerte
Fortbildungspflicht.
Fortbildung und Weiterbildung
Die berufliche Fort- und Weiterbildung der Heilpraktiker garantiert einen hohen Qualitätsstandard zum Wohle der Patienten.
Berufsordnung der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
Für die Berufsverbände der Heilpraktiker gelten eine Berufsordnung und ein Leitbild. Die Mitglieder dieser Berufsverbände erkennen
damit beides im Sinne einer Selbstverpflichtung an.
In der Berufsordnung der Heilpraktiker -BOH- heißt es u.a.: „Der Heilpraktiker hat den hohen ethischen Anforderungen seines
freien Heilberufs zu dienen und alles zu vermeiden, was dem Ansehen seines Berufsstandes schadet.“
Heilpraktiker bedienen sich überlieferter wie auch neuer Therapieverfahren mit dem Ziel, sichere und überprüfte Standards zum Wohle
ihrer Patienten anzubieten.
Patienten-Verbraucherschutz
Das zentrale Anliegen der Heilpraktiker ist es, die psychische, physische und körperlich Gesunderhaltung der Bevölkerung im Rahmen
der Vorsorge und Behandlung der ihnen anvertrauten Menschen zur Heilung und Linderung von Krankheiten zu gewähren und
aufrechtzuhalten.
Die Gesundheit der Patienten steht im Vordergrund. Dies spiegelt sich in den Richtlinien der Bundesländer, im Heilpraktikergesetz
und der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde wider.
Patientenrechtgesetz
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker klären ihre Patienten über ihr Handeln und die evtl. zu erwartenden Wirkungen,
Erstverschlimmerungen und Nebenwirkungen, evtl. Risiken, die Dauer, den Behandlungsablauf, die Häufigkeit der Behandlungen
und deren voraussichtliche Kosten auf.